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Mit unseren qualifizierten Dolmetschern, Übersetzern und Sprachtrainern sind wir ein verlässlicher Partner für Ihre multilinguale Kommunikation.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem ABZ Sprachendienst und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den ABZ Sprachendienst nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.


2. Übersetzungen

2.1 Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

2.2 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat den ABZ Sprachendienst rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber ABZ Sprachendienst einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
  2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem ABZ Sprachendienst bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
  3. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zulasten des ABZ Sprachendienstes.
  4. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den ABZ Sprachendienst frei.

2.3 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

  1. Der ABZ Sprachendienst behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
  2. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
  3. Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Übersetzers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

2.4 Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der ABZ Sprachendienst die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer des ABZ Sprachendienstes mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

2.5 Vergütung

  1. Die Rechnungen des ABZ Sprachendienstes sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
  2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Der ABZ Sprachendienst hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der ABZ Sprachendienst kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der ABZ Sprachendienst kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
  4. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.


3. Dolmetschen

3.1. Unterrichtungspflicht über die Arbeit der Dolmetscherleistung

Der Kunde ist bei Dolmetschaufträgen verpflichtet, dem ABZ Sprachendienst die Art der Dolmetschleistung (Simultan- oder Konsekutivdolmetschen etc.), die benötigte Dolmetschtechnik, den exakten Veranstaltungsort und -termin sowie die Ansprechpartner rechtzeitig bekanntzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, dem ABZ Sprachendienst frühzeitig, mindestens jedoch ein bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen und, soweit erforderlich, die Dolmetscher des ABZ Sprachendienstes in einem dem Veranstaltungsort nahe liegenden Hotel standesgemäß unterzubringen.

3.2. Vergütung

  1. Die vom Dolmetscher für den Reiseweg zum Dolmetschort und zurück benötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten etc.) gehen zulasten des Auftraggebers. Der Sitz der jeweils bearbeitenden Geschäftsstelle ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde.
  2. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.


4. Sprachunterricht

4.1 Trainer

  1. Das Training wird grundsätzlich von einem geeigneten Trainer durchgeführt. ABZ Sprachendienst behält sich jedoch vor, aus bestimmten Gründen (z. B. Krankheit oder sonstiger Verhinderung) andere geeignete Trainer einzusetzen. Dies berechtigt nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag oder einer Minderung des Schulungsentgelts.
  2. Freiberuflichen Mitarbeiter des ABZ Sprachendienstes dürfen bis zu 24 Monate nach Abschluss des letzten Auftrages des Kunden ohne Genehmigung des ABZ Sprachendienstes weder direkt noch indirekt beauftragt werden. Auch darf ihnen weder ein Angebot mündlich noch schriftlich für eine solche Betätigung unterbreitet werden.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, ihm durch das Schulungsunternehmen bekannt gewordene Trainer nicht selbst zu verpflichten, sondern für die Dauer der Schulung ausschließlich über den ABZ Sprachendienst zu beauftragen. Der Kunde wird das Schulungsunternehmen für den Fall, dass der Trainer seine Leistung in eigener Verantwortung dem Kunden anbietet, informieren.

4.2 Reklamation

Reklamationen bezüglich der Unterrichtsleistungen eines Trainers müssen bereits im Verlauf des Sprachkurses angezeigt werden. Sie müssen dem ABZ Sprachendienst frühestmöglich im Kursverlauf unter genauer Beschreibung des Mangels schriftlich bekannt gegeben werden. Mängelrügen nach Abschluss eines Sprachkurses kann nicht mehr entsprochen werden. Bei begründeten Reklamationen hat der ABZ Sprachendienst das Recht, bis zu zweimal einen Wechsel des Trainers vorzunehmen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

4.3 Vergütung

  1. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Sprachkursleistungen als Nettopreise pro Unterrichtseinheit (45 Minuten).
  2. Ein Unterrichtstermin besteht aus mindestens zwei Unterrichtseinheiten (2 × 45 Minuten). Soweit nicht anders vereinbart, wird bei Sprachunterricht außerhalb der Geschäftsstellen des ABZ Sprachendienstes der vom Sprachlehrer für den Reiseweg zum Sprachkursort und zurück benötigte Aufwand in Form einer Kilometerpauschale vergütet.
  3. Bei Firmen- und Einzelunterricht können Fehlzeiten, die dem ABZ Sprachendienst mindestens 24 Stunden vor Kurstermin mitgeteilt werden, kostenfrei verschoben werden, sofern diese innerhalb von sechs Monaten nach dem vereinbarten Unterrichtsende nachgeholt werden. Bei Gruppenunterricht können Kursgebühren wegen Fehlens oder vorzeitigen Ausscheidens eines Teilnehmers nicht zurückerstattet werden.


5. Haftung

  1. Der ABZ Sprachendienst haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der ABZ Sprachendienst trifft durch Antivirensoftware hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
  2. Der Anspruch des Auftraggebers gegen den ABZ Sprachendienst auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf die Höhe der Versicherungssumme (200.000,- €) begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
  3. Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Ansprüche des Auftraggebers gegen den ABZ Sprachendienst wegen Mängeln bei Übersetzungen (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, nach einem Jahr seit Abnahme der Übersetzung.
  5. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.


6. Berufsgeheimnis

Der ABZ Sprachendienst verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit der Arbeit für den Auftraggeber bekannt werden.



7. Mitwirkung Dritter

  1. Der ABZ Sprachendienst ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
  2. Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der ABZ Sprachendienst dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6 verpflichten.


8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

  1. Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des ABZ Sprachendienstes. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
  2. Der Übersetzer des ABZ Sprachendienstes behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.


9. Anwendbares Recht

  1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des ABZ Sprachendienstes.
  3. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
  4. Die Vertragssprache ist Deutsch.


10. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.


11. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.